Fr die Befrderung von Versandstcken, die mit einem zustzlichen Zettel nach Muster 1 versehen sind, drfen nur Wagen mit ordnungsgemen Funkenschutzblechen verwendet werden, auch wenn diese Stoffe in Grocontainern verladen sind. Bei Wagen mit einem brennbaren Boden drfen die Funkenschutzbleche nicht unmittelbar am Wagenboden angebracht sein.